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Schutz vor optischer Strahlung

Die unsachgemäße Anwendung von optischer Strahlung kann zu Schäden am Auge oder an der Haut führen. Die entsprechenden Grenzwerte und Schutzmaßnahmen sind in zwei Rechtsvorschriften festgelegt:

·    Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
·    Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)

Diese umfassen zum einen die medizinische Applikation von Lasern oder inkohärentem Licht (z.B. IPL), zum anderen die Gefährdung durch allgemeine Lichtexposition (z.B. Beleuchtung, Schweißbogen, Sonnenstrahlung).
Das ILM bietet für die verschiedenen Zielgruppen, z.B. Arztpraxen, Kosmetikstudios, Sicherheitsbeauftragte von Firmen, maßgeschneiderte Kurse an. Der nächste ist ein Sachkundekurs zum Laserschutzbeauftragten am 20. März im ILM.

 

Ihre Anfrage richten Sie bitte an:
Martin Keßler
Helmholtzstr. 12
89081 Ulm, Germany
+49 (0) 731 1429 - 113