Wir bieten mehrmals jährlich Lehrgänge zum Erwerb der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV / TROS für Laseranwender im Umfeld von Klinik, Praxis und Labor.
Der Kurs ist als Fortbildung mit 10 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
Ein Laserschutzbeauftragter muss nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln Optische Strahlung (TROS) „Laserstrahlung“ beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 bestellt und der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Der Kurs richtet sich an alle, die im medizinischen Bereich Laser einsetzen, vom Arzt über das medizinische Assistenzpersonal bis hin zum Laborpersonal oder Medizintechniker.
Inhalt und Umfang der Kurse sind so bemessen, dass die Kursteilnehmer die Kenntnisse zur Erlangung der Fachkunde für Laserschutzbeauftragte erwerben können, wie sie nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) bzw. der Gesetzlichen Unfallversicherer (GUV) gefordert werden.
Besonderes Augenmerk legen wir auf ein gutes Verständnis der Wechselwirkung der Laserstrahlung mit biologischem Gewebe, da dies aus unserer Erfahrung sowohl für den sicheren Betrieb von Lasern als auch für einen verständnisvollen medizinischen Einsatz Verständnis sehr wichtig ist.
Die Kursinhalte lassen in folgende Blöcke gliedern: